ABC der tiergerechten Haltung

E – Einzelhaltung

Die Einzelhaltung in Boxen oder Paddockboxen kann als tiergerecht angesehen werden, wenn die Bedürfnisse des Pferdes nach Sicht- und Berührungskontakt mit Artgenossen, sowie ausreichend freier Bewegung gesichert sind. Des Weiteren sind dazu auch die fütterungstechnischen Bedürfnisse des Pferdes, d.h. ausreichende Versorgung mit Raufutter über mehrere Stunden zu berücksichtigen. Es müssen also auch hier alle Funktionsbereiche des Pferdeverhaltens zufriedenstellend abgedeckt werden, um die Tiergerechtheit zu gewährleisten.

Eine tiergerechte Pferdebox ist groß, hell und luftig, sie ermöglicht den Sicht- und Hör- und Geruchskontakt zu anderen Pferden und lässt  zumindest teilweise eine Beobachtung der Haltungsumgebung zu.  Das Komfortverhalten der Pferde ist durch bestimmte Mindestgrößen der Box, auch bezogen auf Länge und Breite sicherzustellen

Die Einstreu in der Box muss sauber, trittsicher, rutschfest, trocken und verformbar sein. Pferde legen sich ungern auf hartem oder nassem Untergrund ab, was zu einer Verkürzung der Liegezeiten führen kann. Längeres Stehen auf nasser Einstreu kann zu Strahlfäule und Mauke führen und erhöht außerdem die Schadgaskonzentration durch Ammoniakbildung.

Geeignete Einstreumaterialien sind Stroh oder Späne, die eine entsprechende Saugfähigkeit aufweisen, um den Harn zu binden und dem Pferd eine weiche geeignete Unterlage zu bieten. Die Einstreu mit Stroh dient gleichzeitig der Deckung des Raufutterbedarfs zusätzlich zum Heu.

Die Sauberkeit der Einstreu ist durch tägliches Entfernen der Pferdeäpfel und der feuchten Einstreu sowie der ausreichenden Nachstreu zu gewährleisten.

Die Paddockbox ist die tiergerechteste Variante der Einzelhaltung, da sie meist Sozialkontakt zu den Boxennachbarn und den Genuss von Sonnenlicht und Frischluft ermöglicht. Für die stressfreie Unterbringung der Pferde ist auf die Verträglichkeit zwischen den benachbarten Tieren zu achten. Kommt es zu agonistischem Verhalten zwischen den Boxnachbarn, sollte hier unbedingt eines der Tiere umgestellt werden.

Nicht tiergerecht ist die Unterbringung von Pferden auf Spänen oder anderen nicht zum Verzehr geeigneten Materialien bei stark rationierter Heuvorlage, da in diesem Fall das Kaubedürfnis des Pferdes nicht sichergestellt ist. Auch hochgeschlossene Boxen ohne Fenster, die das Beobachten der Umgebung und Kontakt zu Artgenossen nicht zulassen, sind nicht tiergerecht.  Die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter solchen Lebensumständen die Anpassungsgrenzen der Pferde überschritten werden und sich Verhaltensstörungen wie Koppen, Weben, Boxenlauf etc. ausbilden, ist relativ hoch.

Ganz wichtig ist jedoch zu erkennen, dass sich nicht jedes Pferd in der Gruppenhaltung wohlfühlt und stressfrei eingewöhnt. In diesen Fällen ist eine tiergerechte Einzelbox oft die bessere Alternative für das individuelle Pferd.

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