ABC der tiergerechten Haltung

A – Artgerechte Haltung

Die artgerechte Haltung aller Tiere ist bereits im Tierschutzgesetz verankert – hier ist gesetzlich geregelt, wie mit Tieren umzugehen ist.

Artgerechte Haltung bedeutet, dass bei der Haltung von Tieren, in diesem Fall Pferden, die angeborenen Verhaltensweisen und die daraus resultierenden Bedürfnisse zu berücksichtigen und zu gewährleisten hat. Sie ist grundlegend wichtig für die Gesundheit und Gesunderhaltung der Tiere.

Gesundheit definiert gem. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „einen Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheiten und Gebrechen“. Es geht also nicht nur darum, das Verletzungs- und Erkrankungsrisiko durch sachgemäße leistungsgerechte Fütterung und geeignete Haltungssysteme zu gewährleisten. Das geistige und soziale Wohlergehen und daraus resultierend die psychische Gesundheit der Tiere, hier Pferde, kann nur sichergestellt sein, wenn das Lebewesen seine essentiellen, angeborenen Verhaltensweisen äußern und leben kann.

Die artspezifischen Verhaltensweisen von Pferden resultieren
auch mehr als 5000 Jahre nach ihrer Domestikation aus ihrer
ursprünglichen Lebensweise als steppenbewohnender
Grasfresser, Herden- und Fluchttier und sind im Grunde bis heute
unverändert.

Es ist nicht möglich, durch besonders gute Versorgung einzelner
Funktionskreise (z.B. Ernährung) andere, weniger gut abgedeckte
Bereiche (z.B. Bewegung) auszugleichen. Und auch der
liebevollste Pferdebesitzer ersetzt seinem Tier nicht den
Sozialpartner Pferd.

Werden die Anpassungsgrenzen der Tiere in einzelnen Bereichen
überschritten, entwickeln sich quasi als Ausgleichsreaktion – oft
fälschlicherweise als Stalluntugenden abgetan –
Verhaltensstörungen oder auch körperliche Erkrankungen.

Gute Kenntnisse über die natürlichen Bedürfnisse und
Verhaltensweisen von Pferden und deren Umsetzung in
artgerechte Haltung ist aktiver Tierschutz.