ABC der tiergerechten Haltung

L – Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten (BMELV 2009)

Mit der Wandlung des Pferdes vom Nutz- und Arbeitstier zum Sport- und Freizeitpartner setzte auch der Prozess ein, dass der Mensch als Tierhalter sich zunehmend Gedanken um das Wohl der Tiere machte und sich demzufolge mit der artgerechten Verhaltensweisen und den daraus resultierenden Ansprüchen an eine tiergerechte Haltung auseinandersetzte.

Im Jahr 1970 veröffentlichte U. Schnitzer als KTBL-Bauschrift Heft 6 die ersten Haltungsnormen, in denen er Maße für die Einrichtungen der Pferdehaltung aus der Physiologie des Pferdes heraus entwickelte. An dieser Stelle entstand auch das bis heute gültige Boxenmaß 2(WH²).

Als weitere Entwicklung gab die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) im Jahr 1973 die 1. Auflage der Orientierungshilfen für den Bau und Planung von Reitanlagen heraus.

Durch die zunehmende Industrialisierung und den Wandel in der Gesellschaft wachsen immer weniger Menschen mit Tieren auf und der natürliche Umgang mit dem Pferd ist für viele fremdgeworden ist. Die FN hat daher 1995 auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ entwickelt und diese mit großem Engagement verbreitet. Diese „10 Gebote“ zum Umgang mit dem Lebewesen Pferd sollen zukünftig Reiter, Pferdehalter und Ausbilder für die Bedürfnisse des Pferdes und deren Einhaltung sensibilisieren.

Ebenfalls im Jahr 1995 legte das Bundesministerium für Landwirtschaft (BML) die ersten „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ vor. Hier sind die Mindestanforderungen an Pferdehaltungen auf der Basis der artspezifischen Verhaltensweisen und Tiergesundheit formuliert.

Diese wurden im Jahr 2009 von einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingesetzten Sachverständigengruppe unter der Leitung der Pferdeethologin Dr. Margit Zeitler-Feicht von der TU München, Weihenstephan überarbeitet. In den Leitlinien sind die grundsätzlichen Anforderungen an die Bauausführung und das Management von Pferdehaltungen sowie die Anforderungen an eine tiergerechte Pferdehaltung herausgearbeitet. Es ist jedoch zu betonen, dass es sich hierbei nicht um gesetzliche Richtlinien, sondern lediglich um Orientierungs- und Auslegungshilfen handelt. Dennoch werden sie zunehmend von den Gerichten bei Rechtsstreitigkeiten als Gutachten und Entscheidungshilfe akzeptiert.

Eine spezielle gesetzliche Verordnung für die Pferdehaltung liegt in Deutschland nicht vor. Hier liegen zum Schutz aller Tiere das Grundgesetz und das Tierschutzgesetz zur rechtlichen Anwendung vor.


Der Tierschutz ist seit dem Jahr 2002 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. In § 22a heißt es: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.“

Im Tierschutzgesetz besagt § 1, dass das Leben und Wohlbefinden von Tieren, als Mitgeschöpf des Menschen aus seiner Verantwortung heraus zu schützen ist. Zitat: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

§ 2 des Tierschutzgesetzes legt fest, dass jeder, der ein Tier hält, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend unterzubringen, zu betreuen und zu pflegen hat. Des Weiteren muss jeder, der ein Tier hält, Kenntnisse über dessen Art und Bedürfnisse aufweisen, sodass dem Tier keine vermeidbaren Leiden und Schmerzen zugefügt werden. Auch die artgerechte Bewegung ist in diesem Paragraphen geregelt.

Die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ verstehen sich als Haltungsrichtlinien für das Hauspferd und sollen Pferdehaltern die erforderliche Sachkunde im Umgang und in der Haltung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert